Frequently Asked Questions
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Strom- und Gasanschluss
Wo erhalte ich eine Auskunft über meinen Strom- bzw. Gasanschluss?
Informationen zum Strom- und Gasanschluss erhalten Sie bei der Avacon AG.
Wo melde ich Störungen im Strom- und Gasnetz?
Störungen im Strom- und Gasnetz können über die Störungsnummer der Avacon AG gemeldet werden: für Erdgas 0800 / 4282266, für Strom 0800 / 0282266.
Förderung der Gemeinde Wedemark
Wie stelle ich einen Förderantrag bei der Gemeindewerke Wedemark GmbH bzw. der Gemeinde?
Das Antragsformular und die Richtlinie können hier heruntergeladen werden. Füllen Sie das Antragsformular aus und lassen Sie es den GWW vor Maßnahmenbeginn zukommen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie per Post eine Bewilligung. Wichtig: Beginnen Sie erst nach Erhalt der Bewilligung mit der Umsetzung der Maßnahme!
Ich habe die geförderte Maßnahme umgesetzt, wie bekomme ich die Fördermittel?
Nach Abschluss der beantragten Maßnahme senden Sie den GWW alle notwendigen Unterlagen gebündelt zu. Welche das sind, finden Sie in der Förderrichtlinie. Die Unterlagen werden dann von uns geprüft. Liegen alle benötigten Unterlagen vor und werden die Förderbedingungen erfüllt, veranlassen wir die Auszahlung der Fördermittel auf Ihr Bankkonto. Sie erhalten keine zusätzliche Benachrichtigung.
Ich möchte mehrere Maßnahmen an meinem Wohngebäude durchführen, kann ich alle mit einem Antragsformular beantragen?
Ja. Sie können für alle Maßnahmen in einem Antragsformular eine Förderung beantragen. Kreuzen Sie einfach alle vorgesehenen Maßnahmen an. Bitte beachten Sie, dass pro Jahr max. 2.000,- Euro je Gebäude ausgezahlt werden können. Alle in einem Antrag beantragten Maßnahmen werden gebündelt abgerechnet, senden Sie uns also bitte alle Unterlagen gebündelt zu.
Wie viel Zeit habe ich, um die geförderten Maßnahmen umzusetzen?
Der Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate. Wenn die Zeit für die Umsetzung Ihrer Maßnahme nicht ausreicht, können Sie schriftlich per E-Mail oder per Post eine Verlängerung beantragen. Wichtig: Die Unterlagen über den Abschluss Ihrer Maßnahme müssen Sie uns innerhalb des Bewilligungszeitraumes zukommen lassen. Geschieht dies erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, können keine Fördermittel ausgezahlt werden! Denken Sie also daran, uns die Unterlagen rechtzeitig zu schicken oder eine Verlängerung zu beantragen.
Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?
Für viele Modernisierungsmaßnahmen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die sich häufig verändern bzw. angepasst werden. Unter der Rubrik "Links" finden Sie Informationen dazu. Gerne können Sie sich im auch im Kundenbüro über aktuelle Förderungen informieren.
Energieberatung
Wofür brauche ich einen Energieberater?
Ein Energieberater kann Ihr Gebäude untersuchen und wichtige Hinweise zu möglichen Sanierungsmaßnahmen geben. Besonders bei umfangreichen Sanierungsvorhaben ist es sinnvoll einen Experten einzubinden. Auch bei der Förderantragsstelllung bei der BAFA oder KfW unterstützt ein Energieberater. Außerdem kann ein Energieberater Energieausweise erstellen.
Wo finde ich einen zertifizierten Energieberater?
Einen Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie bei den Energie-Effizient-Experten.
Gemeindewerke Wedemark GmbH
Kundenbüro im Rathaus der Gemeinde Wedemark
Fritz-Sennheiser-Platz 1
30900 Wedemark/Mellendorf
Öffnungszeiten des Kundenbüros der Gemeindewerke
Montag 8:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Telefon: 05130 / 9751 250
Telefax: 05130 / 9751 251